Wie wende ich Erste Hilfe am Arbeitsplatz an?An dem Ort, an dem wir arbeiten, kann es zu einem Unfall kommen. In einer solchen Situation müssen wir mit den Grundsätzen der Ersten Hilfe vertraut sein. Dadurch können wir einer anderen Person schnell und effizient helfen. Ein Problem für den Arbeitgeber ist die Auswahl einer Person, die Erste Hilfe leistet. Wie kann man überhaupt mit grundlegenden Erste-Hilfe-Maßnahmen beginnen und was sagt das Arbeitsgesetzbuch dazu? Dieses Wissen ist wichtig, denn bei Unfällen zählt jede Minute!Ein paar Worte zur Ersten HilfeWenn sich an einem Arbeitsplatz ein Vorfall ereignet, müssen wir zunächst beurteilen, ob alle Beteiligten des Vorfalls sicher sind. Manchmal ist es notwendig, an einen anderen Ort zu ziehen, um dem Opfer zu helfen. Wenn wir sicher sind, dass es ungefährlich ist, überprüfen wir das Bewusstsein des Opfers. Auf den ersten Blick ist es oft schwierig zu beurteilen, in welchem Zustand sich eine Person befindet. Wir sind dann auf die Angaben der Unfallzeugen angewiesen. Bei Bewusstlosigkeit und Atembeschwerden der verletzten Person sind die Atemwege zu kontrollieren und ggf. freizumachen. Eine eingefallene Zunge oder ein Fremdkörper ist die häufigste Ursache für Atembeschwerden. Brustbewegungen können überprüft werden, um sicherzustellen, dass die Person atmet. Ob der Verletzte atmet, lässt sich überprüfen, indem man seinen Atem z.B. an unserer Wange spürt. Wenn das Opfer atmet, bringen wir es in eine Seitenlage, und wenn nicht, führen wir eine HLW durch. Denken Sie daran, dass die HLW dreißig Herzdruckmassagen um das Brustbein und zwei Beatmungen umfasst und diese Aktionen in dieser Reihenfolge wiederholt. Rufen Sie unbedingt die Notrufnummer 112 an, um den Rettungsdienst über einen solchen Vorfall zu informieren.Pflichten des ArbeitgebersArt. 209 des Arbeitsgesetzbuches sagt uns, dass der Arbeitgeber die notwendigen Mittel zur Verfügung stellen muss, um Erste Hilfe zu leisten, sowie geeignete Mitarbeiter zu ernennen, die diese leisten. Alle diese Tätigkeiten müssen an die Art des Arbeitsplatzes, die Anzahl der Beschäftigten und die Art der auftretenden Gefahren angepasst werden. In bestimmten Situationen kann eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von Arbeitnehmern bestehen, und deshalb muss der Arbeitgeber sie über diese potenziellen Gefahren informieren und ihnen angemessenen Schutz bieten. Darüber hinaus sollte der Arbeitgeber seine Mitarbeiter anweisen, welche Maßnahmen sie im Falle einer konkreten Bedrohung ergreifen sollen. In diesem Fall müssen die Arbeiten sofort eingestellt werden.Kannst du nicht helfen?Viele Menschen haben Angst, dass sie die Erste-Hilfe-Maßnahmen für den Verletzten unterlassen. Sie befürchten, dass dem Verletzten durch ihr Handeln der Verlust von Leben oder Gesundheit droht. Wenn wir oder eine andere Person jedoch nicht in Gefahr sind, müssen wir gemäß § 162 StGB dem Opfer Erste Hilfe leisten. Andernfalls begehen wir eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann. Handeln wir nach bestem Wissen und Gewissen, drohen uns keine Rechtsfolgen, auch wenn wir durch unser Handeln den Verletzten gesundheitlichen Schäden aussetzen. Überlegen Sie also im Falle eines Unfalls nicht lange, sondern helfen Sie der anderen Person, bis der Rettungsdienst eintrifft.Erste-Hilfe-KastenEin wichtiges Thema ist das Vorhandensein von medizinischen Kits am Arbeitsplatz. Gemäß den Vorschriften ist es ein obligatorisches Element an jedem Arbeitsplatz. Der Inhalt sollte der Art der Arbeit und der Anzahl der Mitarbeiter angepasst sein, daher gelten die gleichen Kriterien wie für die Bestellung bestimmter Ersthelfer. Es gibt jedoch keine strengen Richtlinien, die bei der Auswahl des Inhalts befolgt werden sollten. Allgemein anerkannte Grundsätze des Arbeitsschutzes besagen, dass die Erste-Hilfe-Ausrüstung Wundauflagen, also Verbände, Pflaster, sterile Gase, sowie Sicherheitsmaßnahmen wie Atemschutzmaske, Handschuhe und Wärmedecke enthalten sollte. Der Ort, an dem der Erste-Hilfe-Kasten abgelegt wurde, muss gemäß der polnischen Norm gekennzeichnet sein, z.B. mit dem Symbol eines weißen Kreuzes auf grünem Grund. Wenn ein potenzielles Risiko besteht, dass Vitalfunktionen am Arbeitsplatz gestört werden, kann die Platzierung eines AED in Betracht gezogen werden.Medizinischer PunktWenn bei der Arbeit im Betrieb ein hohes Unfallrisiko besteht, reicht das bloße Vorhandensein von Erste-Hilfe-Kästen nicht aus. In diesem Fall sollten medizinische Punkte am Arbeitsplatz organisiert werden. Anzahl, Ausstattung und Standorte solcher Punkte sollten mit dem für die Gesundheitsfürsorge der Mitarbeiter zuständigen Arzt abgesprochen werden. Dies ist auf allgemeine Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zurückzuführen. Medizinische Stationen sollten ordnungsgemäß gekennzeichnet und für jeden am Arbeitsplatz leicht zugänglich sein.Ansprüche der ArbeitnehmerÜblicherweise beinhaltet die Einführungsschulung in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz elementare Grundlagen der Ersten Hilfe. Diese Schulung ist für einen Mitarbeiter, der die Stelle antritt, obligatorisch. Allerdings kommt es oft vor, dass die Informationen zu solchen Hilfen rein theoretisch sind und nach der Schulung leicht vergessen werden. Es ist wichtig, die Erste-Hilfe-Regeln gründlich zu kennen. Dies ist dank des Kurses im SPA Operators Training Center möglich. Dank solcher Schulungen können die Mitarbeiter nicht nur die theoretischen Aspekte der Ersten Hilfe erlernen, sondern ihr Wissen auch in der Praxis erproben. Nach Absprache mit dem Kunden kann der Kurs an seine spezifischen Bedürfnisse als Arbeitgeber angepasst werden. Das Training in SPAs ist offen oder geschlossen. Der Preis für jedes Training wird individuell festgelegt und der Termin kann an die individuellen Bedürfnisse des Kunden angepasst werden. Wenn Sie Schulungen für Ihre Mitarbeiter benötigen, warten Sie nicht! Richtiges Wissen über Erste Hilfe zahlt sich in Zukunft aus!« Grundlegende Methoden und Arten des SchweißensEinsatz von Turmdrehkranen »