Rezepte - Erste Hilfe

Erste Hilfe ist gesetzlich geregelt. Sie gelten für alle Personen und auch für Arbeitgeber und legen Anforderungen an sie in Situationen fest, in denen die Gefahr von Gesundheitsschäden oder Verlust des Lebens besteht.

Vorschriften:

  • Arbeitsgesetzbuch - das Gesetz zur Änderung des Gesetzes vom 21. November 2008 (Gesetzblatt Nr. 223, Pos. 1460), Kunst. 2091
  • Verordnung des Ministers für Arbeit und Sozialpolitik vom 26. September 1997 über allgemeine Bestimmungen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Gesetzblatt von 2003, Nr. 169, Pos. 1650, in der geänderten Fassung)
  • Gesetz vom 8. September 2006 über die staatliche medizinische Rettung
  • Gesetz vom 6. Juni 1997 - Strafgesetzbuch, Kunst. 26 und 162
  • Verkehrsregeln

Nach den Vorschriften wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft, wer einem Menschen in einem Zustand unmittelbarer Gefahr für Leben oder Gesundheit keine Erste Hilfe leistet. Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmern angemessene Erste-Hilfe-Einrichtungen zur Verfügung zu stellen – Hygienemaßnahmen, hygienische und sanitäre Einrichtungen und Notfall-Erste-Hilfe-Maßnahmen. Zur Grundausstattung gehört ein Erste-Hilfe-Kasten. Die Ausstattung des Verbandskastens richtet sich nach dem Arbeitsprofil des Werks und der Anzahl der Mitarbeiter.

Zusätzlich ist die Ausbildung mindestens eines Mitarbeiters erforderlich, der für die Erste Hilfe am Arbeitsplatz zuständig ist. Nutzen Sie dazu Kurse, die Ihnen alle wichtigen Informationen zum vorgestellten Thema vermitteln.

EINSCHREIBUNG: +48 504 477 077

Siehe auch: