Bestimmungen für die Zertifizierung von MaschinenDie Maschinenzertifizierung ist seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union zur Pflicht geworden: Maschinen werden laut Verordnung als Aggregate definiert, die einen anderen Antrieb als die Kraft menschlicher oder tierischer Muskeln haben. Diese Baugruppen müssen aus miteinander verbundenen Komponenten bestehen, von denen einige in Bewegung versetzt werden müssen.Zertifizierungspflichtig sind:MaschinenErsatzteile für MaschinenSicherheitsteileKetten, Riemen und Seilemaschinelle Ausstattungvon Maschinen abnehmbare Teile, einschließlich mechanischer Kraftübertragungunfertige MaschinenNicht zertifizierungspflichtig sind:WaffeMaschinen, die für die Bedürfnisse von Militär und Polizei entwickelt wurdenMaschinen für ForschungszweckeMaschinen für nukleare ZweckeSchienenverkehrsmittelTransportmittel zu WasserLufttransportmittelHebezeuge für den BergbauVorschriften:Maschinenrichtlinie Richtlinie 2006/42/EGNiederspannungsrichtlinie 2006/95/EG2004/108 / EG-Richtlinie zur elektromagnetischen VerträglichkeitRichtlinie ATEX 94 / 9WE - ExplosionszoneVerordnung des Wirtschaftsministers v 21. 10. 2008 über die grundlegenden Anforderungen an Maschinen (Gesetzblatt 2008, Nr. 199, Pos. 1228)Verordnung des Wirtschaftsministers v 13. Juni 2011 zur Änderung der Verordnung über grundlegende Anforderungen an Maschinen (GBl. Nr. 124 Pos. 701)Zertifizierungstätigkeiten sollten Experten auf diesem Gebiet anvertraut werden. Unser Unternehmen bietet professionellen Service im Rahmen der Zertifizierung von Maschinen in ganz Polen. Wir laden Sie ein, unsere Dienstleistungen zu wählen!