Bestimmungen für die Zertifizierung von Maschinen

Die Maschinenzertifizierung ist seit dem Beitritt Polens zur Europäischen Union zur Pflicht geworden: Maschinen werden laut Verordnung als Aggregate definiert, die einen anderen Antrieb als die Kraft menschlicher oder tierischer Muskeln haben. Diese Baugruppen müssen aus miteinander verbundenen Komponenten bestehen, von denen einige in Bewegung versetzt werden müssen.

Zertifizierungspflichtig sind:

  • Maschinen
  • Ersatzteile für Maschinen
  • Sicherheitsteile
  • Ketten, Riemen und Seile
  • maschinelle Ausstattung
  • von Maschinen abnehmbare Teile, einschließlich mechanischer Kraftübertragung
  • unfertige Maschinen

Nicht zertifizierungspflichtig sind:

  • Waffe
  • Maschinen, die für die Bedürfnisse von Militär und Polizei entwickelt wurden
  • Maschinen für Forschungszwecke
  • Maschinen für nukleare Zwecke
  • Schienenverkehrsmittel
  • Transportmittel zu Wasser
  • Lufttransportmittel
  • Hebezeuge für den Bergbau

Vorschriften:

  • Maschinenrichtlinie Richtlinie 2006/42/EG
  • Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
  • 2004/108 / EG-Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit
  • Richtlinie ATEX 94 / 9WE - Explosionszone
  • Verordnung des Wirtschaftsministers v 21. 10. 2008 über die grundlegenden Anforderungen an Maschinen (Gesetzblatt 2008, Nr. 199, Pos. 1228)
  • Verordnung des Wirtschaftsministers v 13. Juni 2011 zur Änderung der Verordnung über grundlegende Anforderungen an Maschinen (GBl. Nr. 124 Pos. 701)

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