Brandschutz - Vorschriften

Die Einhaltung der Brandschutzvorschriften ist für die Sicherheit von Anlagen, Gebäuden, Standorten und Mitarbeitern unerlässlich. Rezepturen PSA sie betreffen grundsätzliche und spezielle Fragen der Arbeits- und Mitarbeitersicherheit.

Zu den wichtigsten Brandschutzbestimmungen gehören:

  • Gesetz vom 24. August 1991 über den Brandschutz. (Gesetzblatt von 1991, Nr. 81, Punkt 351, in der geänderten Fassung)
  • Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 7. Juni 2010 über den Brandschutz von Gebäuden, anderen Bauwerken und Flächen (Gesetzblatt von 2010, Nr. 109, Pos. 719)
  • Verordnung des Innen- und Verwaltungsministers vom 24. Juli 2009 über Löschwasserversorgung und Löschwege. (Gesetzblatt von 2009, Nr. 124, Pos. 1030)
  • Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 12. April 2002 über technische Anforderungen an Gebäude und ihren Standort (Gesetzblatt von 2002, Nr. 75, Pos. 690, in der geänderten Fassung)

Darüber hinaus gelten polnische Normen:

  • PN-N-01256-5 im Thema Sicherheitszeichen. Regeln für das Anbringen von Sicherheitszeichen auf Fluchtwegen und Feuerwegen
  • PN-B-02852: 2001 mit dem Titel Berechnung der Brandlastdichte und Bestimmung der relativen Branddauer.
  • PN-92 / N-01256/02 auf Sicherheitszeichen. Evakuierung
  • PN-92/N-01256/01 zum Thema Sicherheitszeichen. Feuerschutz

In Unternehmen, Einrichtungen, Gebäuden und auf Grundstücken sind Arbeitgeber, Manager und Eigentümer verpflichtet, Brandschutzlösungen gemäß den Anforderungen der Verordnungen umzusetzen.

EINSCHREIBUNG: +48 504 477 077

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