Erste Hilfe - Anforderungen

Das Arbeitsgesetzbuch, genauer gesagt das Gesetz zur Änderung des Gesetzes vom 21. November 2008 (Gesetzblatt Nr. 223, Pos. 1460), Art. 2091 definiert die Anforderungen an Arbeitgeber im Bereich Erste Hilfe. Alle Arbeitgeber sind verpflichtet, die Erste-Hilfe-Anforderungen einzuhalten.

Die Vorschriften verpflichten Arbeitgeber zu:

  • Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen, um im Brandfall, bei Evakuierungen oder anderen Notfällen Erste Hilfe leisten zu können
  • Angabe unter den Mitarbeitern der Person, die für die Bereitstellung verantwortlich sein wird
  • die Verbindung zu den Rettungsdiensten sicherstellen

Am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer benennen, der die Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführt. Zu diesem Zweck können Sie verwenden Erste-Hilfe-Kurs vormedizinische, die theoretische Informationen und praktische Übungen umfasst. Der Arbeitgeber kann auch anordnen, dass alle Arbeitnehmer in Erster Hilfe ausgebildet werden. Nach Abschluss der Schulung erhalten die Teilnehmer entsprechende Zertifikate.

Erste-Hilfe-Maßnahmen am Arbeitsplatz müssen individuell auf das Geschäftsprofil des Unternehmens sowie die Anzahl der Mitarbeiter und die Art der Risiken zugeschnitten sein. Dazu kann der Arbeitgeber die Beratungsdienste von Spezialisten in Anspruch nehmen. Arbeitgeber, die sich nicht an die Bestimmungen des Gesetzbuches und andere Bestimmungen zur Ersten Hilfe halten, können mit Geldstrafen rechnen.

Jeder, der daran interessiert ist, diese Art von Service zu nutzen wir laden Sie herzlich ein um die Dienstleistungen in unserem Zentrum zu nutzen!

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