Spezialist für Gesundheit und Sicherheit Neben dem Arbeitsschutzinspektor ist eine weitere Art von Titel in dieser Spezialisierung die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Personen mit entsprechender Ausbildung und zusätzlich Berufserfahrung können eine werden. Nachfolgend die aktuellen Anforderungen: Spezialist - Fachhochschul- oder Aufbaustudium, mindestens 1 Jahr Praktikum Senior Specialist - Hochschulbildung in einem bestimmten Studienbereich oder Fachgebiet, Postgraduiertenstudium, mindestens 3 Jahre Praktikum Hauptspezialist - Hochschulbildung in einem bestimmten Studienbereich oder Fachgebiet, Aufbaustudium, mindestens 5 Jahre Praktikum Zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehören unter anderem die Kontrolle der Arbeitsbedingungen im Betrieb, die Erstellung von Unterlagen wie Gutachten Berufsrisiko, Vorbereitung von Verfahren, Durchführung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, Durchführung von Unfallfolgenuntersuchungen, Zusammenarbeit mit Behörden, die für die Überwachung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zuständig sind, und andere gemäß den für den Beruf geltenden Gesetzen und Vorschriften. In Unternehmen, die die Dienste einer Arbeitsschutzfachkraft benötigen, ist es nicht erforderlich, eine Person mit entsprechender Qualifikation einzustellen. Zu diesem Zweck kann eine Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern erfolgen, die die erforderlichen Tätigkeiten durchführen. Es ist eine kostengünstigere Lösung und gewährleistet gleichzeitig ein hohes Serviceniveau am Arbeitsplatz. Bei der Auswahl des richtigen Dienstleisters lohnt es sich, sich über seine Rechte sowie den angebotenen Leistungsumfang und die Berufserfahrung zu informieren.