Inspektor für Gesundheit und Sicherheit

Verantwortliche für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind Arbeitsschutzinspektoren. Die Aufgabe einer in einer solchen Position tätigen Person besteht darin, alle erforderlichen Aktivitäten durchzuführen, um sicherzustellen, dass der Arbeitsschutz am Arbeitsplatz optimal ist.
Zu den Aufgaben des Inspektors gehören unter anderem:
  • Audits durchführen
  • Koordinierung der Richtigkeit der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften
  • ständige Aufsicht
  • Durchführung von Grund- und Weiterbildungen
  • Erstellung von Dokumentationen, zB Analysen Berufsrisiko
  • Durchführung von Nachsorgeverfahren
  • Umsetzung von Serviceempfehlungen
  • und andere Tätigkeiten im Rahmen der Behörde

Gesundheits- und Sicherheitsinspektoren können Personen mit angemessener Ausbildung und Berufserfahrung sein. Um Inspektor zu werden, muss man mindestens eine Fachschule in der entsprechenden Fachrichtung oder ein Hochschulstudium in der zur Verleihung des Titels berechtigenden Fachrichtung absolvieren.

  • Inspektor - abgeschlossene Fachoberschule im Beruf
  • leitender Inspektor - abgeschlossene Fachschule im Beruf und 3 Jahre Berufserfahrung am Arbeitsplatz oder abgeschlossenes Hochschul- oder Aufbaustudium

Derzeit müssen Unternehmen keine eigenen Fachkräfte im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beschäftigen. Sie können externe Dienste von in der Branche tätigen Unternehmen nutzen. Bei der Auswahl lohnt es sich, auf die Rechte zu achten, die Sie haben. Bei Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten muss ein Arbeitsschutzdienst bestellt werden. Auch für die Durchführung dieser Tätigkeiten ist eine befähigte Person des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verantwortlich. Auch bei besonderen Gefährdungen am Arbeitsplatz können die Anforderungen abweichen.

EINSCHREIBUNG: +48 504 477 077

Siehe auch: