Qualifikationen im Bereich Gesundheit und Sicherheit

Die Arbeiten im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz werden von Personen durchgeführt, die über eine entsprechende Ausbildung und Berechtigung für diesen Zweck verfügen. Personen, die im Beruf eines Inspektors bzw eine Fachkraft für Gesundheit und Sicherheit Dazu müssen sie ein Studium, ein Studium oder einen Studiengang absolvieren sowie Erfahrungen im Beruf sammeln. Aktuell kann eine Ausbildung in vielen Institutionen absolviert werden, weshalb die Auswahl an Unternehmen im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auch recht groß ist.

Notwendige Voraussetzungen für die Arbeit in gesundheits- und sicherheitsrelevanten Positionen:

  • Inspektor - der Beruf eines Gesundheits- und Sicherheitstechnikers
  • leitender Inspektor - der Beruf eines Technikers und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung, Hochschulbildung oder Aufbaustudium
  • Fachkraft - Fachhochschul- oder Aufbaustudium, mindestens 1-jähriges Praktikum im Dienst des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • leitender Spezialist - mindestens Hochschulbildung in diesem Bereich oder Postgraduiertenstudium, mindestens 3 Jahre Berufspraxis
  • Hauptspezialist - Hochschulbildung in einem bestimmten Studienbereich oder Fachgebiet, Aufbaustudium und mindestens 5 Jahre Berufspraktikum

Derzeit besteht keine Notwendigkeit, im Unternehmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verantwortliche Mitarbeiter einzustellen. Zu diesem Zweck können externe Outsourcing-Dienste kompetenter Unternehmen in Anspruch genommen werden.

Bei der Auswahl eines solchen Unternehmens, das OHS-Dienstleistungen erbringen soll, sollte darauf geachtet werden, ob seine Mitarbeiter über die entsprechenden Berechtigungen verfügen. Auch bei der Auswahl lohnt es sich, auf Erfahrungen und Referenzen zu achten.

EINSCHREIBUNG: +48 504 477 077

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