Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften

Die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften kann das Risiko von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten reduzieren und allgemein den Arbeitskomfort erhöhen. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz ist eine breite Palette von Gesetzen, Normen, Vorschriften und Richtlinien, die darlegen, wie Arbeitsplätze gepflegt und bestimmte Aufgaben ausgeführt werden, um deren negative Auswirkungen zu minimieren. In Polen ist die Nationale Arbeitsinspektion (PIP) für die Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften zuständig.Arbeitsschutzvorschriften gelten für alle Arbeitgeber, einschließlich Selbständige. Sie können jedoch in diesem Bereich Outsourcing-Dienstleistungen in Anspruch nehmen und die Aktivitäten externen Spezialisten anvertrauen. Solche Dienstleistungen werden von vielen Unternehmen im ganzen Land angeboten. Ihre Spezialisten können im Rahmen ihrer Position umfassende Gesundheits- und Sicherheitsdienste erbringen, Audits, Überwachung, Schulungen, Verfahren nach Unfällen durchführen, Dokumente vorbereiten und andere Arten von Dienstleistungen erbringen.

Vorschriften:

  • Arbeitsgesetzbuch, Kapitel X
  • Verordnung über allgemeine Bestimmungen über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Gesetzblatt von 1997, Nr. 129, Pos. 844, in der geänderten Fassung)
  • Polnische Normen, einschließlich PN-N-18001: 2004
  • Qualitätsmanagementnormen ISO 9001 oder Umweltmanagementnormen ISO 14001
  • und andere Arten von Vorschriften

Arbeitgeber, die die Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften nicht einhalten, laufen Gefahr, gegenüber PIP haftbar gemacht zu werden. Periodisch durchgeführte Inspektionen sollen den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage überprüfen, und wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, wird das Unternehmen mit Strafen belegt.

EINSCHREIBUNG: +48 504 477 077

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